Welche Förderung gibt es für Klimaanlagen?
Für reine Klimaanlagen zur Kühlung gibt es in Österreich aktuell keine bundesweite Förderung. In manchen Bundesländern und Gemeinden gibt es jedoch Zuschüsse, wenn die Anlage auch zum Heizen genutzt wird.
Förderung für Klimaanlagen in Österreich
Die Förderungsmöglichkeiten für Klimaanlagen hängen davon ab, ob das Gerät ausschließlich kühlt oder auch zum Heizen eingesetzt wird. Das ist der entscheidende Unterschied – und er bestimmt, ob und welche Förderung in Frage kommt.
Reine Kühlgeräte: keine Bundesförderung
Für Klimaanlagen, die nur zur Kühlung genutzt werden, gibt es in Österreich aktuell keine bundesweite Förderung. Das gilt auch für Graz und die Steiermark – es gibt keine Standardprogramme, die reine Kühlgeräte für Privathaushalte fördern. Der Grund: Kühlung gilt in der österreichischen Förderpolitik nicht als Energiesparmaßnahme im Sinne der Heizungssanierung.
Klimaanlagen mit Heizfunktion: andere Situation
Moderne Inverter-Klimaanlagen können sowohl kühlen als auch heizen. Im Heizbetrieb arbeiten sie als Luft-Luft-Wärmepumpe. Aus 1 kWh Strom erzeugen sie 3 bis 4 kWh Heizwärme – das entspricht einem COP-Wert von 3 bis 4. In dieser Eigenschaft als Heizsystem könnten sie unter bestimmten Bedingungen in Förderprogramme für Wärmepumpen fallen. Das ist jedoch programmabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden. Schmelzer Klima klärt das kostenlos mit Ihnen.
Kombination mit Photovoltaik
Wenn Sie gleichzeitig eine PV-Anlage installieren, kann das die Förderfähigkeit verändern. In manchen Programmen wird die Kombination aus erneuerbarer Energieerzeugung und effizientem Verbrauch unterstützt. Das ist projektabhängig – eine persönliche Beratung lohnt sich, bevor Sie planen.
Was Schmelzer Klima für Sie tut
Schmelzer Klima prüft vor jedem Projekt, ob und welche Förderungen zum Zeitpunkt Ihrer Planung möglich sind. Die Förderlandschaft ändert sich regelmäßig – was heute gilt, kann nächstes Jahr anders sein. Wir halten uns laufend auf dem aktuellen Stand und geben Ihnen eine realistische Einschätzung. Wenn eine Förderung in Frage kommt, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung – die vor Auftragserteilung erfolgen muss.
Steuerliche Absetzbarkeit
Unabhängig von staatlichen Förderungen können Handwerksleistungen in bestimmten Fällen steuerlich absetzbar sein. Das gilt insbesondere für Maßnahmen am Hauptwohnsitz. Eine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater empfiehlt sich zusätzlich.

